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Müssen Empfänger von Hartz 4 auch den Zusatzbeitrag an die Krankenkassen bezahlen?

Grundsätzlich sind Empfänger von Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) automatisch und ohne Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Doch wie sieht das aus, wenn die Krankenkasse, bei denen ein Hartz 4 Empfänger versichert ist, einen Zusatzbeitrag erhebt? Muss der Zusatzbeitrag von dem Empfänger der Hartz 4 Leistung selbst bezahlt werden oder bezahlt den Zusatzbeitrag die Bundesagentur für Arbeit?

Antwort

Der Gesetzgeber sieht erst einmal vor, dass es den Empfängern von Hartz 4 zu zumuten ist, den Zusatzbeitrag selbst zu bezahlen. Demnach müssen Hartz 4 Empfänger den Zusatzbeitrag auch tatsächlich, selbst bezahlen. Allerdings besitzen alle Versicherten, bei der Erhebung eines Zusatzbeitrags, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Erhebt die Gesetzliche Krankenkasse eines Empfängers von Hartz 4 den Zusatzbeitrag, kann der Versicherte zu einer anderen Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.


Aktuell haben insgesamt nur 8 Gesetzliche Krankenkassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten zu erheben. (Darunter zum Beispiel die DAK, HKK Allianz oder die Deutsche BKK.) Es bleiben Versicherten also immer noch 161 andere Krankenkassen zur Auswahl, bei denen Versicherte keinen Zusatzbeitrag bezahlen müssten.


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