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Können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag tatsächlich pfänden?

Einige der Gesetzlichen Krankenkassen haben von Ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangt. Es haben wohl einige Versicherte sich bisher geweigert, diesen Zusatzbeitrag zu zahlen. Nun stand in den Zeitungen, dass die Krankenkassen anfangen wollen säumige Zusatzbeiträge einzukassieren, wenn nötig auch den Beitrag pfänden lassen. Können die Kassen einen nicht gezahlten Zusatzbeitrag tatsächlich pfänden?

Antwort

Die Medien melden seit wenigen Tagen darüber, dass die Gesetzlichen Krankenkassen nun auch fehlende Zusatzbeiträge pfänden wollen. Dies können und dürfen die Kassen auch. Immerhin stellt der Zusatzbeitrag einen rechtlichen Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags dar und muss von den Versicherten bezahlt werden. Sollten Versicherte also den Zusatzbeitrag nicht gezahlt haben, müssen Sie auch mit einer Pfändung des Betrags rechnen. Dies ist auch so in Ordnung.

Immerhin dient der Zusatzbeitrag dafür die Kosten für die Behandlungen der Versicherten bezahlen zu können. Damit der Krankenversicherungsschutz also uneingeschränkt gewährleistet werden kann, erheben die Kassen den Beitrag. Zudem haben alle Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, sobald Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt. Sie können dann zu einer anderen Kasse wechseln, die eben keinen Zusatzbeitrag erhebt. Von daher ist noch kein Versicherter in Deutschland verpflichtet den Betrag zu zahlen.

Sollten Versicherte sich aber gegen den Wechsel der Krankenkasse entschieden haben, so müssen Sie auch die Konsequenz tragen und den Zusatzbeitrag bezahlen.

 

 

Krankenkassenwechsel zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag

Das Krankenkassenportal.de hilft Versicherten bei einem Wechsel zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. Dieses Portal hat für Versicherte schon gute Kassen ausgesucht die garantiert keinen Zusatzbeitrag erheben. Zudem überzeugen die Krankenkassen mit weiteren guten Leistungen, zum Beispiel mit hohen Zuzahlungen zu Gesundheitskursen (Yoga Kurs). http://www.krankenkassenportal.de
 

 


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