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Muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Kostenvoranschlag akzeptieren?

Jemand hat einen Unfall. Jemand fährt mit dem Auto in sein parkendes Auto. Dabei enstehen einige Schäden. Wie ist dann die weitere Vorhergehensweise? Wenn man mit dem Auto in eine Fachwerkstatt fährt und sich dort einen Kostenvoranschlag geben lässt. Muss das dann von der "gegnerischen" Seite akzeptiert werden. Reicht der Kostenvoranschlag oder ist eine entgültige Rechnung notwendig. Wenn man das Auto gar nicht repairieren will, darf man dann das Geld der Versicherung auch für andere Dinge einsetzen, beispielsweise als Investition in die Anschaffung eines neuen Wagens?

Antwort

Es gibt tatsächlich die Möglichkeit sich von der Versicherung die Summe für den Kostenvoranschlag berechnen zu lassen. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen. Wenn die Kfz-Versicherung nur den Wert des Kostenvoranschlag erstattet, dann ist dieser Wert fest. Sollten bei einer eventuellen späteren Reperatur noch weitere, unfallbedingte Schäden auffallen, die der Kostenvoranschlag noch nicht beinhaltet hat, werden diese nicht von der Versicherung übernommen. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass bei einer Abrechnung des Kostenvoranschlags von der Versicherung nur die Nettosume übernommen wird. Die Mehrwertsteuer wird nicht übernommen, da diese ja auch gar nicht anfällt. Erst bei einer wirklichen Reperatur kann auch die Mehrwertsteuer berechnet werden. Diese würde die Kfz-Haftpflichtversicherung auch übernehmen. Die tut sie allerdings nicht, wenn vorher schon der Kostenvoranschlag verrechnet wurde.

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