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Muss ein tot gefahrener Hirsch von der Kfz Haftpflichtversicherung ersetzt werden?

Wenn ein Autofahrer einen Hirsch tot fährt, so muss der Autofahrer dem Jagdpächter doch den Hirsch ersetzen. Da es sich hierbei doch um einen Autounfall handelt, reguliert die Kfz Haftpflicht doch diesen Unfall? Muss die Kfz Haftpflichtversicherung einen tot gefahrenen Hirsch ersetzen oder muss der Autofahrer den Hirsch selbst bezahlen?

Antwort

Es ist ein hartnäckiges Gerücht, dass Autofahrer einem Jagdpächter einen toten Hirsch ersetzen müssen. Sollte ein Autofahrer einen Hirsch tot fahren ist er dazu verpflichtet das tote Tier von der Straße zu entfernen und an den Straßenrand zu legen (sofern dies möglich ist). Danach muss unbedingt die Polizei verständigt werden. Sollte ein Jagdpächter tatsächlich einen Schadenersatz von einem Autofahrer einfordern, sollte dieser Anspruch unbedingt gerichtlich geklärt werden.

 

Ein Zusammenstoß mit einem Hirsch verursacht in den meisten Fällen schwere Schäden an dem eigenen Fahrzeug. Tierunfälle sind über eine Kfz Teilkaskoversicherung abgesichert. Da es sich bei einem Hirsch auch um ein Haarwild im Sinne des §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetz handelt, deckt einen solchen Schaden auch jede Teilkaskoversicherung ab. In einem solchen Fall reguliert die Teilkaskoversicherung (selbstverständlich auch eine Vollkaskoversicherung) den Schaden am eigenen Fahrzeug. 

 

 

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