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Muss sich ein Student der aus dem Elternhaus auszieht selbst krankenversichern?

Wenn ein Student aus dem Elternhaus auszieht um in seine eigene Wohnung (Studentenwohnheim) zu ziehen, wie wird das dann mit der Krankenversicherung gehandhabt? Muss sich ein Student der bei seinen Eltern auszieht, sich selbst krankenversichern? Oder bleibt der Versicherungsschutz über die Eltern erhalten?
 

Antwort

Der Versicherungsschutz über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung hat hängt nicht mit dem Wohnort des Studenten zusammen. So sind Studenten grundsätzlich über Ihre Eltern versichert, auch wenn Sie bei Ihrer Universität und nicht mehr bei den eigenen Eltern wohnen.


Bedenken sollten Studenten allerdings folgendes: die kostenloses Familienversicherung gilt nur für Familienmitglieder welche sich noch in Ihrer Erstausbildung befinden. Ist das Studium die Erstausbildung des Studenten (keine abgeschlossene Berufsausbildung vorher), dann sind Studenten bis zum 25. Geburtstag, beitragsfrei über Ihre Eltern versichert. Erst wenn Sie älter werden als 25 Jahre, müssen sich Studenten selbst krankenversichern.

 

Auch müssen familienversicherte Studenten beachten, dass Sie im Monat eine gewisse Einkommenshöhe nicht überschreiten dürfen. Diese darf derzeit nicht höher als 360 Euro im Monat betragen, ansonsten müssen sich Studenten auch selbst in der Gesetzlichen Krankenversicherung absichern.

 


 


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