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Sollten für einen Skiurlaub zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden?

Im Urlaub soll es in die Berge zum Skifahren gehen. Da mit dem Ski fahren auch gewisse Risiken verbunden sind, besteht die Frage nach einem Versicherungsschutz. Sollen für einen Skiurlaub zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden? Oder wird für diesen Urlaub kein extra Schutz benötigt und der bestehende Grundschutz reicht vollkommen aus? Wie verhält es sich mit speziellen Skiversicherungen? Der deutsche Skiverbund bietet hier ja gesonderte Lösungen an.

Antwort

Ob und in wie fern noch ein zusätzlicher Versicherungsschutz für einen Skiurlaub benötigt wird, hängt von dem vorhandenen „Grundschutz“ ab. Auch spielt der Ort des Urlaubs eine wichtige Rolle. Findet dieser im Ausland statt, sollten Urlauber unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn ein möglicher Krankenhausaufenthalt oder eine allgemeine medizinische Behandlung kann für Versicherte im Ausland (auch im europäischen Ausland) sehr teuer werden. Kommt es dann zu einem Unfall auf der Skipiste, ist dieser unter Umständen mit einem kleinen Vermögen verbunden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann diese Kosten für einen geringen Mehrbeitrag auffangen.

Ansonsten sollte unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung mit starken Leistungen und einer weltweiten Gültigkeit bestehen. Verursachen Urlauber auf der Skipiste einer dritten Person einen Schaden, so müssen Sie hierfür in vollem Umfang haften. Gerade bei einem Personenschaden kann dies extrem teuer werden, weshalb eine Private Haftpflichtversicherung obligatorisch ist.

Auch wichtig ist eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung. Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, lässt sich mit dieser Versicherung das weitere Einkommen absichern.

 

Die Private Haftpflichtversicherung und eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung sollten zum Grundschutz gehören und nicht nur wegen eines möglichen Skiurlaubs bestehen. Das gilt im Übrigen auch für einen Krankenversicherungsschutz welcher mittlerweile in Deutschland Pflicht ist.

 

Mit unter kann auch eine Private Unfallversicherung eine wichtige Absicherung für einen möglichen Skiunfall sein. Diese Versicherung ersetzt aber in keinem Fall eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung und hat auch nicht die Aufgabe einer Einkommensabsicherung. Hier erhalten Versicherte lediglich bei einer Invalidität einen einmaligen Geldbetrag ausgezahlt, der zur Bezahlung von notwendigen Anschaffungen oder eines Hausumbaus verwendet werden kann (behindertengerechter Umbau).

 

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