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Wann kann man eine Versicherung kündigen?

Jemand möchte „ausmisten“ und zu diesem Zwecke einige Versicherungen loswerden. Zu welchem Zeitpunkt kann er dies tun? Gibt es bei Versicherungen überhaupt Kündigungsfristen? Wenn ja, in welchem Rahmen liegen diese. Auf welche Versicherungen kann man verzichten? Welche Versicherungen sind unbedingt notwendig, oder sogar verpflichtend?

Antwort

Ein „Ausmisten“ wie es oben beschrieben wurde, macht nur dann Sinn, wenn man sich einen Fachmann zur Hilfe nimmt, der die entsprechenden Versicherungen bewerten kann. Dieser kann auch dafür Sorge tragen, dass keine wichtigen Versicherungen gekündigt oder sinnlose Versicherungen beibehalten werden.

Natürlich gibt es auch im Bereich der Versicherungen Kündigungsfristen. Kündigungsfristen liegen bei Sachverträgen meist bei einem Zeitraum von drei Monaten vor Hauptfälligkeit. Unter Sachverträgen versteht man beispielsweise eine Hausratversicherung oder auch die private Haftpflichtversicherung. Kfz-Verträge haben meist eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf. Ein genaues und korrektes Bild lässt sich aber nur mit einem Blick in die Police machen. Dort finden sich Daten der Hauptfälligkeit, Kündigungsfristen und Ablaufdaten.

Wer sich diese Arbeit nicht machen will, übersendet einfach ein vorformuliertes Schreiben an alle lästig gewordenen Versicherungen, in dem man um eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin bittet und um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. In dieser findet sich dann auch das Datum, zu dem die Versicherung gekündigt wurde.
 

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