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Was ist die Abstrakte Verweisung bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Viele Verbraucherportale, Versicherungsmakler und Experten mahnen immer wieder, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Abstrakte Verweisung verzichten soll. Aber was genau ist diese Abstrakte Verweisung überhaupt und welchen Einfluss hat diese auf den Versicherungsschutz?  Sollte die Versicherung auf die Abstrakte Verweisung verzichten oder sollte diese da sein?

Antwort

Die Abstrakte Verweisung ist ein ganz wichtiges Kriterium, bei der Auswahl einer guten Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Abstrakten Verweisung handelt es sich um die Möglichkeit der Versicherungsgesellschaft, Ihre Versicherten in Falle einer Berufsunfähigkeit, diesen in eine andere Tätigkeit zu verweisen. Kann ein Versicherte also einmal nicht seinen abgesicherten Beruf nachgehen, aber irgendeine andere Tätigkeit ausführen (ganz egal welche das dann sein könnte!), verweist die Berufsunfähigkeitsversicherung seinen Versicherten auf die andere Tätigkeit und bleibt Leistungsfrei. Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung muss grundlegend auf die Abstrakte Verweisung verzichten, ansonsten bezahlen Versicherte jahrelang Ihre Versicherungsbeiträge und erhalten aber nicht die gewünschte Leistung aus Ihrer Versicherung.

Bei der Abstrakten Verweisung gibt es auch keinen Schutz des Sozialen Ansehens. Beispielsweise kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Arzt in eine Tätigkeit als Hausmeister verweisen. Nur wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Abstrakte Verweisung verzichtet leistet Sie auch in dem Fall, dass der abgesicherte Beruf, aus den unterschiedlichsten Gründen, einmal nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

Konkrete Verweisung vorteilhaft

Neben der Abstrakten Verweisung gibt es noch die so genannte konkrete Verweisung. Hierbei handelt es sich um eine positive Verweisung. Diese sollte unter Umständen bei der ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein. Bei der konkreten Verweisung entscheiden sich die Versicherten selbst, ob Sie eine andere Tätigkeit machen wollen. Dies macht durchaus Sinn. Versicherte die bereits in jungen Jahren in Ihrem Beruf berufsunfähig werden (zum Beispiel wegen einer plötzlichen Allergie), können sich dann entscheiden, trotzdem noch eine andere Tätigkeit auszuführen.

 

 


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