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Was ist mit einer fallenden Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung gemeint?

Beim Kauf eines eigenen Hauses muss man sich zwangsläufig auch mit einigen Versicherungen auseinandersetzen. Das auf eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung nicht verzichtet werden kann, ist klar. Nun wurde aber von einem Berater zum Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme geraten. Aber wofür ist dies gut. Und was ist mit einer fallenden Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung gemeint? Bekommt man dann zum Ende der Laufzeit eine geringe Summe ausgezahlt, oder wie läuft das?

Antwort

Mit Besitzer einer eigenen Immobilie sollten in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung und eigentlich auch eine Hausratversicherung bestehen. Eine Risikolebensversicherung macht insbesondere dann Sinn, wenn die Immobilie finanziert wird. In den meisten Fällen wird das zur Verfügung stehende Einkommen so eingesetzt, dass die Finanzierung möglich ist. Stirbt aber der Kreditnehmer oder zumindest einer der Kreditnehmer (bei mehreren Personen) fehlt dessen Einkommen und die Finanzierung der Immobilie kann für die Hinterbliebenen ziemlich schwierig bis unmöglich werden. Um die Immobilienfinanzierung und die Hinterbliebenen finanziell in einem möglichen Todesfall zu schützen, wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Diese bezahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe aus. Mit diesem Geld der Risikolebensversicherung soll dann der restliche Kredit ausgelöst werden.

Da bei einer Immobilienfinanzierung im Laufe der Zeit der Kredit immer geringer wird und das zu versichernde Risiko (Restkredit) sinkt, bieten die Versicherungen auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme an. Hier sinkt mit der Zeit in unterschiedlicher Art und Weise (je nach Tarif) die Versicherungssumme – da ja auch der Restkredit geringer und weniger Geld zum Auslösen des Kredits benötigt wird.

 

Im Übrigen handelt es sich bei einer Risikolebensversicherung um eine reine Risikoversicherung. Diese leistet nur dann, wenn die versicherte Person auch stirbt. Im Erlebensfall zahlt diese nichts aus – also auch dann nicht, wenn die Versicherungslaufzeit zu Ende ist. Eine Risikolebensversicherung ist keine Lebensversicherung oder Rentenversicherung!

Natürlich empfiehlt sich auch bei einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ein umfangreicher Versicherungsvergleich, um so das beste Angebot am Markt zu finden und nicht unnötig mehr an Beitrag zahlen zu müssen.
 

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