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Was ist mit einem Neugeborenen Schutz in der PKV gemeint?

Bei der Privaten Krankenversicherung läuft ja einiges anders, auch die Absicherung von Kindern. Es gibt gerade für die Mitversicherung von Kindern spezielle Regeln zu achten, wie eben einen Neugeborenen Schutz in der PKV. Was genau ist aber mit dem Neugeborenen Schutz der PKV gemeint? Heißt es das automatisch für Neugeborene Versicherungsschutz besteht?

Antwort

Die Private Krankenversicherung sieht keine beitragsfreie Familienversicherung vor. Es besteht also nicht automatisch Krankenversicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung für Neugeborene. Für Neugeborne müssen also privatversicherte Eltern eine eigene Police abschließen. Bei dem Neugeborenen Schutz in der PKV wird wohl der Kontrahierungszwang der Krankenversicherer gemeint sein. Denn die Privaten Krankenversicherer müssen ein Neugeborenes bis 2 Monate nach der Geburt, ohne Gesundheitsprüfung und Ausschlüssen von Krankheiten versichern. Nach Ablauf der 2 Monate nach der Geburt, kann die Private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen und mögliche Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Daher ist es für Eltern die Ihr Kind privat krankenversichern wollen oder müssen auch so wichtig, dies so schnell wie möglich (mindestens innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt) durchzuführen.

 

Im übrigen gilt der Kontrahierungszwang bei Neugeborenen für die Private Krankenversicherung nur für den gleichen Versicherungsschutz, welchen auch die Eltern besitzen. Ein besserer Tarif mit umfangreicheren Leistungen ist nicht möglich, oder eben mit Gesundheitsprüfung und möglichen Ausschlüssen.
 

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