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Was zählt zu den Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung?

Einige Versicherungen können bei der Steuerklärung angegeben werden und mindern das zu versteuernde Einkommen. Hierbei handelt es sich ja um den Punkt der Vorsorgeaufwendungen. Aber was genau zählt zu den Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung?

Antwort

In der Steuererklärungen können die Beiträge zu einigen Versicherungen als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Dadurch haben Bürger die Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken und so insgesamt, weniger Steuern zahlen zu müssen. Absetzen können Bürger die Versicherungsbeiträge zu folgenden Versicherungen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Riester Rente
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Pflegeversicherung

Allerdings sind nicht alle Beiträge der oben genannten Versicherungen, unbeschränkt als Vorsorgeaufwendungen anzurechnen. Im Bereich der Vorsorgeaufwendung können von Arbeitnehmern maximal 1.900 Euro abgesetzt werden. Bei Bürgern welche die Beiträge zum Krankenversicherungsschutz (z.B. Selbstständige) in voller Höhe selbst bezahlen, können maximal Beiträge in Höhe von 2.800 Euro als Vorsorgeaufwendung absetzen.

 

Etwas anders erfolgt die steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Rürup Rente oder Basisrente. Hierbei handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die insbesondere Selbstständige ansprechen soll, Geld für Ihre Altersvorsorge anzusparen. Bis zum Jahr 2025 können bis zu 20.000 Euro an Beitrag in einer Basis Rente bei der Steuererklärung gegen gerechnet werden.

 

 

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