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Wird für ein leer stehendes Gelände eine extra Grundbesitzerhaftpflicht benötigt?

Durch ein Erbe befindet sich nun ein größ0eres Grundstück im Besitz welches direkt an einem Wald angrenzt. Auf dem Grundstück befindet sich bis jetzt kein Gebäude und es ist auch geplant in den kommenden Jahren nichts mit dem Grundstück anzufangen. Dementsprechend gibt es eigentlich kein Risiko. Aber wie sieht es nun mit dem Schutz aus? Wird für ein leer stehendes Gelände eine extra Grundbesitzerhaftpflicht benötigt? Oder ist diese Police eher unnötig, da ja nichts auf dem Gelände steht von dem ein Risiko ausgehen kann?

Antwort

Besitzer von einem Grundstück müssen für mögliche Schäden welche von dem Grundstück ausgehen können, in vollem Umfang haften. Dies gilt nicht nur für ein mögliches Gebäude, sondern auch z.B. für einen Baum. Reißt bei einem Sturm beispielsweise ein Ast ab und verursacht auf dem Nachbargrundstück einen Schaden, müssen Besitzer des Grundstücks hierfür haften und den Schaden ersetzen. Daher empfiehlt es sich auch für ein leer stehendes Grundstück eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob dies nun über eine gesonderte Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder eventuell über eine bestehende Private Haftpflichtversicherung erfolgt, müssen Besitzer selbst prüfen.

 

Einige Premium Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung sehen eine kostenlose Mitversicherung von unbebauten Grundstücken im Inland vor. Hier gelten jedoch gewisse Grenzen bei der Größe der Grundstücke, beispielsweise 1.000 oder 2.000 m². Sollte die bestehende Private Haftpflichtversicherung keine Grundstücke mitversichern, empfiehlt es sich eine zusätzliche Deckung in Form einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen oder gegebenenfalls die alte Police anzupassen.

 


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