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Private Pflegezusatzversicherung

Die Pflegeaufwendungen zur vollständigen Versorgung einer pflegebedürftigen Person, sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Die Pflegeleistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung reichen hier meist nicht aus, um eine gerechte Versorgung einer pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Restbeträge zwischen den tatsächlichen, für die Pflege benötigten Aufwendungen und den Leistungen von der Gesetzlichen Pflegeversicherung, müssen dann selbst getragen oder von den Angehörigen bezahlt werden. Damit Ihre vollständige Versorgung im Pflegefall gesichert ist, sollten Sie eine Private Pflegezusatzversicherung abschließen.



Eine Private Pflegezusatzversicherung deckt die Lücken der Gesetzlichen Pflegeversicherung und gewährleistet Ihre Absicherung im Pflegefall. Zudem schützt die Private Pflegezusatzversicherung Ihr eigenes Vermögen und das Vermögen Ihrer Angehörigen. Auf eine Private Pflegezusatzversicherung sollte keine Person in Deutschland mehr verzichten. Denn finanzielle Lücke ist heute schon recht groß und wird sich auf Grund der demografischen Entwicklung und den normalen Preissteigerungen noch zusätzlich erweitern. Vermeiden Sie es im Pflegefall zu einem Sozialfall zu werden und schließen Sie eine Private Pflegezusatzversicherung ab.






Ein Beispiel zur Notwendigkeit der Privaten Pflegezusatzversicherung:

Die Lücke zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich für die Pflege benötigten Kosten, sind teilweise sehr groß. So zahlt die Gesetzliche Pflegeversicherung, bei einer stationären Pflege (Pflege im Heim) und der Pflegestufe 3 - nur 1470 Euro (bei Härtefällen bis zu 1750 Euro). Die Kosten für eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, können jedoch schnell 2.500 bis 3.500 Euro monatlich betragen. Es entsteht so, schnell eine Lücke von 1000 bis 2000 Euro im Monat, die Sie selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen bezahlen müssen. Bei einer vergleichsweise kurzen Pflegedauer von nur 5 Jahren, beträgt Ihr Anteil schon 60.000 bis 120.000 Euro. Eine hohe Summe welche Sie mit Hilfe einer Privaten Pflegezusatzversicherung auffangen können.



Die maximale Leistung der Gesetzliche Pflegeversicherung, im Fall einer vollstationären Pflege wird bis zum Jahr 2012 schrittweise angezogen. Die oben genannten Zahlen dienen ausschließlich zum Verständnis. Die korrekten Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie im SGB XI ab §43.





Pflegetagegeldversicherung – Ein tägliches Einkommen zur freien Verfügung:

Neben der Privaten Pflegezusatzversicherung welche Ihre Leistungen erst erbringt wenn auch die Gesetzliche Pflegeversicherung eine Leistung erbringt, zahlt die Pflegetagegeldversicherung einen festen Tagessatz. Die Höhe der Pflegetagegeldversicherung kann von Ihnen individuell festgelegt werden. Ihre Leistungen erbringt die Pflegetagegeldversicherung je nach Versicherungstarif, gestaffelt pro Pflegestufe. Weitere Informationen zur Pflegetagegeldversicherung finden Sie auf der entsprechenden Unterseite.





Pflegekostenversicherung – Füllen Sie die finanzielle Lücke

Die Pflegekostenversicherung deckt die finanziellen Lücken zwischen den tatsächlichen Aufwendungen der Pflege und den Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach ausgewählter Pflegekostenversicherung übernimmt diese Pflegezusatzversicherung einen Teil oder Vollständig die ausstehenden Kosten. Bei der Pflegekostenversicherung sollte allerdings beachtet werden, dass diese nur für Leistungen zahlt, welche auch die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung bezahlt. So werden zum Beispiel die Kosten für die Verpflegung bei einer stationären Pflege nicht von der Pflegekostenversicherung bezahlt, da dies die Gesetzliche Pflegeversicherung ebenfalls nicht vorsieht.






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