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Pflegestufen in den Pflegeversicherungen

Finden Sie Allgemeine Informationen über die Pflegestufen und wie die Pflegestufe eingeordnet wird. Welche Auswirkungen hat die Bestimmung der Pflegestufe und wie wird eine Pflegestufe festgehalten?



Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird für die Gesetzliche Pflegeversicherung und auch für die Privaten Pflegezusatzversicherungen, mit Hilfe der so genannten Pflegestufen eingeordnet. Bei den Pflegestufen unterscheidet man grundsätzlich 3 Pflegstufen, wobei jede Pflegestufe den täglichen Pflegbedarf des Menschen definiert. Die Einordnung der Pflegestufe ist für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen unentbehrlich, da sich die Höhe der Leistungen von den Pflegeversicherungen, an der Pflegestufe orientieren. So zahlen die Gesetzliche Pflegeversicherung als auch die Privaten Pflegezusatzversicherung, erst ab der Pflegestufe 1.




Wer bestimmt die Pflegestufe?
Die Einordnung der Pflegestufe von einer pflegebedürftigen Person wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (Kurz: MDK) durchgeführt. Dieser Dienst nimmt die Untersuchung der pflegebedürftigen Person vor und erstellt für die Gesetzliche Krankenversicherung ein Pflegegutachten. Anhand dieses Pflegegutachtens wird die Pflegestufe festgelegt.






Festlegung der Pflegstufe 1:
Für die Einordnung der Pflegestufe 1, muss für die pflegebedürftige Person, ein täglicher Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten betragen. Von den 90 Minuten Zeitaufwand, müssen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege aufgewendet werden. Zu der Grundpflege gehören Hilfen, in den gesetzlich definierten Bereichen: Körperpflege, Mobilität und Ernährung.





Festlegung der Pflegestufe 2:
Um für die Pflegestufe 2 eingeordnet zu werden, muss der tägliche Pflegeaufwand für die pflegebedürftige Person, mindestens 180 Minuten am Tag betragen. Davon müssen mindestens 120 Minuten für die Grundpflege verwendet werden.





Festlegung der Pflegestufe 3:
Für die Pflegestufe 3 müssen am Tag mindestens 300 Minuten, für die Pflege anfallen. Von den 300 Minuten Pflege, entfallen mindestens 240 Minuten auf die Grundpflege.





Was beinhaltet die Grundpflege?
Zu der Grundpflege gehören alltägliche, normale Tätigkeiten welche grundlegend für ein menschwürdiges Leben notwendig sind. Hierzu zählen folgende:



Mobilität:

  • An- und Ausziehen von Kleidung
  • Aufstehen beziehungsweise ins Bett gehen
  • Treppen steigen
  • Stehen
  • Gehen

Ernährung:

  • Aufnahme von Nahrung

Körperpflege:

  • Den Köper waschen
  • Den Körper duschen
  • Zahnpflege
  • Rasieren
  • Haare kämmen
  • Toiletten Gang



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