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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse besitzt eine Reihe von dokumentarischen Aufgaben und übernimmt einige Überprüfungen für die Gesetzlichen Krankenkassen vor. Denn die Gesetzliche Krankenkasse benötigt in bestimmten Fällen eine Prüfung des Gesundheitszustandes einer Versicherten Person (Einzelfallgutachten), um überhaupt eine Leistung erbringen zu können. Die Prüfungen übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und übermittelt das Ergebnis an die Gesetzliche Krankenkassen.

Neben den Prüfungen wird er Medizinische Dienst der Krankenversicherung Beratend für die Krankenkassen tätig. So berät der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Kassen ob zum Beispiel eine Behandlung zweckmäßig ist oder wie die Qualitätssicherung von Behandlungen gewährleistet werden kann.




Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung

Eine ganz wichtige Rolle spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei den Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Denn die MDK prüft den pflegebedürftigen Versicherten und nimmt die Einordnung der Pflegestufe vor. Und erst die Pflegestufe einer Person bestimmt, wie viel Geld diese von der Gesetzlichen Pflegeversicherung erhält.


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