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Bauleistungsversicherung

Selbst eine noch so gute Planung und Sorgfältigkeitbei der Realisierung eines Hauses, sind einige möglichen Gefahren welche die Fertigstellung des Hauses schlecht beeinflussen, nicht realistisch kalkulierbar. Insbesondere unvorhersehbare Schäden zum Beispiel durch höhere Gewalt wie ein Sturm oder eine Überschwemmung, können massiven Schäden an dem Rohbau hinterlassen. Auch Vandalismus, Fehler in der Konstruktion oder fahrlässiges Handeln verursachen nicht kalkulierbare Schäden an dem Rohbau. Aber gerade Schäden an einem Hausbau sind meist sehr teuer und können viele Bauunternehmer oder Bauherren in eine schwere finanzielle Lage bringen. Gegen alle unvorhersehbaren Schäden haben Bauherren und Unternehmer die Möglichkeit eine so genannte Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die Bauleistungsversicherung springt in einem versicherten Schadenfall ein und übernimmt den entstandenen Schaden.

 

Leistungen einer Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung übernimmt in einem versicherten Schadenfall die Kosten für die entstandenen Schäden. So übernimmt eine Bauleistungsversicherung zum Beispiel die Kosten für:

  • neues benötigtes Material
  • benötigte Arbeitlöhne
  • Aufräumen der Schadenstätte

Versicherungsnehmer sollten beachten dass im Falle einer Totalzerstörung des Baus, die Bauleistungsversicherung nur den Zeitwert ersetzt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden unter Umständen nicht die vollen Kosten ersetzt bekommt, wie ein Wiederaufbau eventuell tatsächlich kostet. (Ersetzt wird nur der Wert des Baus bis zu der Schadenereignis.) In vielen Bauleistungsversicherungen wird ein Selbstbehalt pro Schadensfall vereinbart. Diesen Betrag müssen die Versicherungsnehmer bei einem Schaden erst selbst bezahlen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass dieser weniger Versicherungsbeitrag bezahlen muss.

 

Versicherte Gefahren der Bauleistungsversicherungen

Eine Bauleistungsversicherung zahlt Schäden in folgenden Fällen:

  • Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Überschwemmung)
  • Schäden durch Vandalismus
  • Glasbruchschäden
  • Schäden durch Diebstahl (Schäden nur für Teile die mit dem Gebäude fest verbunden sind)

Versicherungsnehmer einer Bauleistungsversicherung Die Bauleistungsversicherung kann von einem Bauunternehmer oder von dem Bauherrn selbst abgeschlossen werden.


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