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Hausratversicherung
Hausratversicherung
Mit einer Hausratversicherung sind Möbel und weitere Gegenstände versichert

Finden Sie aktuelle Informationen über die Hausratversicherung, die versicherten Risiken der Hausratversicherung und einen Hausratversicherungsvergleich.



Mit Hilfe einer Hausratversicherung werden Verbrauchs-, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände versichert. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich hierbei auf Schäden welche durch Feuer, Wasser, Vandalismus, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Raub zustande gekommen sind.
Bei Abschluss einer Hausratversicherung geben Sie natürlich immer einen Versicherungsort an. Dieser ist natürlich Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Zudem legen Sie bei Abschluss eine Versicherungssumme fest. Bis zu der vereinbarten Versicherungssumme zahlt die Hausratversicherung Schäden.




Versicherte Sachen der Hausratversicherung:
Im Grunde sichert eine Hausratversicherung die Einrichtung (sozusagen Ihr Hausrat) sowie einzelne Gegenstände außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ab. Zu den versicherten Sachen außerhalb ihrer Wohnung gehören zum Beispiel Markisen, Rasenmäher oder Antennenanlagen. Auch Wertsachen, Bargeld und Urkunden sind über eine Hausratversicherung abgesichert. Weitere, detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Versicherte Sachen der Hausratversicherung.




Die Außenversicherung der Hausratversicherung:
Die Police der Hausratversicherung versichert nur die Gegenstände welche sich in Ihrer Wohnung befinden. Durch die Außenversicherung einer Hausratversicherung erweitert sich der Versicherungsschutz auch auf andere Orte, solange diese versicherten Gegenstände sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden. (Als vorübergehend wird ein Zeitraum von maximal 3 Monaten definiert!) Die Außenversicherung der Hausratversicherung erweist sich häufig besonders wertvoll bei beispielsweise Beschädigungen im Urlaub, beim Möbeltransport in eine neue Wohnung oder bei Diebstahl von Urkunden oder Wertsachen.





Unterversicherungsverzicht der Hausratversicherung
Achten Sie unbedingt auf die Einschluss eines Unterversicherungsverzichtes von Ihrer Hausratversicherung. Denn mit einem Unterversicherungsverzicht, verzichtet die Versicherung bei einem Schadenfall die Überprüfung, ob Sie die korrekte Versicherungssumme angegeben haben. Jedoch kann sich die tatsächliche Versicherungssumme schnell von der Versicherungssumme in der Police Ihrer Hausratversicherung unterscheiden. Sollte dies der Fall sein und Ihre Hausratversicherung besitzt keinen Unterversicherungsverzicht, würde Ihrer Hausratversicherung nur im Verhältnis Ihrer Unterversicherung bezahlen.



Beispiel: Sie haben einen Schaden von 10.000 Euro. Ihre Hausratversicherung besitzt eine Versicherungssumme von 90.000 Euro. Der aktuelle Wert liegt allerdings bei 100.000 Euro. Sie haben sich also „unterversichert“, aus diesen Grund zahlt die Hausratversicherung nur das Verhältnis Ihrer Unterversicherung. Dieses beträgt 9/10. So bekommen Sie nur 9000 Euro zuzüglich 10% Vorsorge – insgesamt also 9900 Euro. Mit einer Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht, hätten Sie den vollen Schaden von 10.000 Euro zuzüglich 10% Vorsorge – also insgesamt 11.000 Euro erstattet bekommen.





Vorsorge in der Hausratversicherung:
Bei Ermittlung der Entschädigungssumme berechnet die Hausratversicherung, den von der Versicherung zu bezahlenden Betrag und addiert noch weitere 10% Vorsorge, der Entschädigungssumme dazu. Gewährt Ihnen die Hausratversicherung einen Schaden von 10.000 Euro, zahlt Ihnen die Hausrat 11.000 Euro aus. In den 11.000 Euro befinden sich noch 10% Vorsorge. Die Vorsorge der Hausratversicherung dient zum Ausgleich von Umkosten, welche durch einen möglichen Schaden entstehen können.



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