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Diensthaftpflichtversicherung

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst besitzen durch die Ausübung Ihrer Arbeit ein erhöhtes Haftungsrisiko. Handeln Beamte während Ihrer Arbeit fahrlässig, so müssen Sie für die entstandenen Schäden, persönlich in voller Höhe haften. Diese Haftung wird im Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.



Persönliche Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes seine Amtspflichten können die entstehenden Schäden, schnell sehr hohe Summen betragen. Erstellt beispielsweise eine Pflegedienstleiterin für einen Patienten einen falschen Speiseplan, kann es hier zu ernsthaften Gesundheitsschäden kommen. Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro sind zu befürchten. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet für alle Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamte, einen umfassenden Schutz. Im Falle einer Schadenersatzforderung durch eine Amtspflichtverletzung, springt die Diensthaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer ein, prüft die Forderung, bezahlt diese oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. So schützt eine Diensthaftpflichtversicherung die versicherte Person vor einem möglichen finanziellen Ruin.




Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen, die durch eine Amtspflichtverletzung verursacht worden. Zu den versicherten Schadenersatzforderungen zählen auch Regressansprüche des Dienstherren. Gleichzeitig wehrt die Diensthaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab und bietet so, eine Art Rechtsschutzversicherung. Versichert sind folgende Kriterien:

  • Schadenersatzforderungen gegen die versicherten Personen
  • Regressansprüche des Dienstherren
  • Teilweise Vermögensschäden (hier bestehen zum Teil andere Versicherungssummen)

Zusätzlich können in manchen Diensthaftpflichtversicherung auch der Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert werden. Hierfür bestehen allerdings maximale Grenzen.





Versicherte Personen der Diensthaftpflichtversicherung
Grundsätzlich richtet sich die Diensthaftpflichtversicherung an alle Angestellten im öffentlichen Dienst und an Beamte. Hierzu gehören unter anderem:

  • Angehörige der Polizei
  • Angehörige der Zollbehörde
  • Angehörige der Bundeswehr
  • Angehörige des Bundesgrenzschutzes
  • Angehörige des Justizdienstes
  • Lehrer
  • Rechtspfleger
  • Richter
  • Staatsanwälte


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