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Versicherungspflicht

In Deutschland bestehen für einige Versicherungen eine so genannte Versicherungspflicht. Mit der Versicherungspflicht wird verstanden, dass diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und ein Versicherungsnehmer diese Versicherung besitzen muss.



Die Versicherungspflicht besteht insbesondere für die Versicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems. So besteht zum Beispiel für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung oder Pflegeversicherung. Seit dem Jahr 2009 ist zudem jede Person in Deutschland dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen (egal ob Gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung). Auch wenn Sie ein Fahrzeug zulassen, besteht für eine Kfz Haftpflichtversicherung eine Versicherungspflicht.




Für folgende Versicherung besteht eine Versicherungspflicht:





Befreiung von der Versicherungspflicht:
Bei manchen Versicherungen können sich die Versicherungsnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. So besteht zum Beispiel für jeden Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange diese unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Überschreitet ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), kann er in eine Private Krankenversicherung wechseln.







Kontrahierungszwang für Versicherungen
Die Versicherungspflicht hat einen gewichten Einfluss auf den so genannten Kontrahierungszwang. Unter dem Begriff Kontrahierungszwang wird die Pflicht der Versicherung verstanden, einen Antragsteller auch anzunehmen und diesem, einen Versicherungsvertrag zu garantieren. Die Gesetzliche Krankenversicherung darf beispielsweise keinen Antragssteller ablehnen. Ein gewichtiger Grund hierfür liegt darin, dass eine Versicherungspflicht besteht. Wenn aber der Gesetzgeber vorsieht eine Versicherungspflicht einzurichten, muss er auch dafür sorgen, dass jeder eine solche Versicherung erhält. Daher fördert die Versicherungspflicht auch den Kontrahierungszwang.



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