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Besteht auch während einer Weihnachtsfeier Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber?

Im Dezember bzw. Ende November finden in vielen Unternehmen die Weihnachtsfeiern statt. Auf einer Weihnachtsfreier kann allerdings ja auch so einiges passieren. Besteht auch während einer Weihnachtsfeier Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber? Oder greift dieser nur während der Arbeit und Arbeitszeit?

Antwort

Wenn mit dem Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber die Gesetzliche Unfallversicherung gemeint ist, so besteht diese auch während einer Weihnachtsfeier. Es muss sich allerdings um eine betriebliche Weihnachtsfeier handeln welcher auch der Arbeitgeber organisiert hat (nicht also um eine Weihnachtsfreier unter Kollegen). Sollte ein Arbeitnehmer während einer Weihnachtsfeier ein Unfall erleiden, so würde die Gesetzliche Unfallversicherung in Ihrem entsprechenden Umfang leisten.

Dieser Schutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Unternehmungen oder Tätigkeiten sofern diese durch den Arbeitgeber organisiert wurden. Veranstaltet der Arbeitgeber zum Beispiel ein Fußballtunier für seine Arbeitnehmer, besteht auch hier Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung. Auch ist der Schutz der GUV nicht durch eine Uhrzeit festgesetzt und bezieht sich nicht nur auf die reine Arbeitszeit.
 

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