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Bezahlt eine Autoversicherung bei Diebstahl wenn sich Fahrzeugschein im Auto befindet?

Viele Autobesitzer lassen Ihren Fahrzeugschein im Auto liegen um diesen nicht immer mit sich herum tragen zu müssen und bei einer Kontrolle diesen immer vorzeigen zu können. Wie sieht das mit dem Versicherungsschutz der Autoversicherung aus. Bezahlt eine Autoversicherung bei Diebstahl wenn sich der Fahrzeugschein im Auto befindet? Oder gilt dies als grob fahrlässig so dass die Autoversicherung nicht mehr leistet?

Antwort

In den vergangenen Jahren galt es als grob fahrlässig von den Versicherten wenn diese Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahrten. Daher war es lange so Praxi, dass Autoversicherungen nur anteilig zahlten bzw. leistungsfrei blieben. Dies sieht nun anders aus. Denn das Landgericht Dortmund entschied, dass es kein grob fahrlässiges Handeln ist, wenn Autobesitzer Ihren Fahrzeugschein im Auto lassen. Das bedeutet, eine Autoversicherung muss auch dann bei Diebstahl leisten wenn sich der Fahrzeugschein im Auto befindet. (Landgericht Dortmund Az. 2 O 245/09) Grund für die Entscheidung des Gerichts besteht in der geringen Rolle des Fahrzeugsscheins, für den Diebstahl eines Autos. Nur sehr wenige Autos werden wegen des sich im Fahrzeug befindlichen Fahrzeugschein gestohlen.

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