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Bietet eine Autoversicherung auch Versicherungsschutz wenn das Auto verliehen wird?

Jemand hat ein Auto und dementsprechend auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieses Auto wird nun an einen Bekannten verliehen. Wären mögliche Schäden die der Bekannten mit dem geliehenen Auto verursacht, über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt? Oder zahlt vielleicht die Private Haftpflichtversicherung des Fahrers? Werden in diesem Zusammenhang verursachte Schäden überhaupt übernommen?

Antwort

Bei solchen Fällen kommt es immer ganz auf die Versicherung an. Wurde das Bewegen des Fahrzeuges durch andere Personen zur Betragsminderung ausgeschlossen, so kommt die Versicherung zwar dennoch für Kosten zur Schadensregulierung auf, dies allerdings nur mit Abstrichen.

Wenn das Auto auf beliebige Fahrer versichert ist, so besteht versicherungstechnisch überhaupt kein Problem. Ist dies wie schon oben beschrieben nicht der Fall, so besteht auch noch die Möglichkeit die Versicherung für einen kurzen Zeitraum anzupassen. Eine Deckung für beliebige Personen lässt sich beispielsweise auch nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für einen Monat, abschließen. Das gibt es schon für einen Preis von unter 10,- €. Bei so kleinen Beträgen sollte man besser kein Risiko eingehen.

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