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Bezahlt eine Hausratversicherung den Schaden eines Weihnachtsbrands?

Jetzt zur Weihnachtszeit werden ja auch mehr Kerzen angezündet. Sowohl am Adventskranz als auch am Weihnachtsbaum. Gerade diese beiden bürgen ja ein recht hohes Gefahrenpotential, da trockene Aste schnell anfangen zu brennen. Wie sieht das mit dem Versicherungsschutz aus? Bezahlt eine Hausratversicherung den Schaden eines Weihnachtsbrands? Oder bleiben Versicherte hier auf Ihren Kosten sitzen?

Antwort

Ein möglicher Weihnachtsbrand kann, muss aber nicht durch eine Hausratversicherung gedeckt sein. Damit Versicherte schon mal gute Aussichten haben, dass die Versicherung den Schaden eines Weihnachtsbrands bezahlt, sollte der Hausrattarif schon mal grob fahrlässige Schäden mitversichern. Denn Größere Schäden durch den Brand eines Adventskranz oder eine Weihnachtsbaums können eigentlich nur dann entstehen, wenn Kerzen unbeaufsichtigt gelassen werden. Hier vernachlässigt der Versicherte aber seine Sorgfaltspflicht und handelt grob Fahrlässig.

Doch selbst wenn manche Hausratversicherungen grob fahrlässig verursachte Schäden versichern, so schließen manche Tarife Schäden durch offene Flammen wieder aus. Hier müssen Versicherte also sehr auf das Bedingungswerk Ihrer Hausratversicherung achten.
 

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