style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Überversicherung in der Hausratversicherung

Die Festlegung der richtigen Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung ist gar nicht so einfach. Hier kann es auch vorkommen, dass Sie sich mit Ihrer Hausratversicherung "überversichern". Was genau eine Überversicherung in der Hausratversicherung ist, finden Sie im folgenden.



Eine Überversicherung bezeichnet eine Versicherungspolice die eine höhere Versicherungssumme als der tatsächliche Wert der versicherten Wohnung besitzt. Bedeutet: Der reelle Wert der versicherten Wohnung liegt bei 10.000 Euro. In der Versicherungspolice wurde aber ein Versicherungssumme von 12.000 Euro festgelegt. So besteht hier eine Überversicherung die auf Grund des Bereicherungsverbotes nicht möglich ist. (§ 55 VVG, der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet mehr zu leisten als der tatsächliche Schaden.) Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer haben die Möglichkeit bei der Überversicherung die Versicherungssumme anzupassen. Auch die Prämie muss dementsprechend angepasst werden.
Versichert sich ein Versicherungsnehmer vorsätzlich über, mit dem Ziel sich zu bereichern, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Außerdem gilt die Hausratversicherung als nichtig.




Haben Sie bei Abschluss der Hausratversicherung die Versicherungssumme unbeabsichtigt zu hoch angesetzt oder ist eine zu hohe Versicherungssumme erst im Laufe der Zeit eingetreten, so ist die Hausratversicherung dennoch zur Regulierung des Schaden verpflichtet. Sie bleiben also bei einer unbeabsichtigten Überversicherung Ihrer Hausratversicherung im Schadenfall abgesichert.




style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder