style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Bezahlt eine Versicherung eine gebrochene Kaminscheibe?

In einem Kamin werden auch schon mal größere Stücke Holz reingelegt. Was ist nun wenn eben eins solches größeres Stück Holz von innen gegen die Kaminscheibe fällt und diese beschädigt? Bezahlt eine Versicherung eine gebrochene Kaminscheibe? Kann dies bei der Hausratversicherung geltend gemacht werden? Oder müssen die Kosten selbst bezahlt werden?

Antwort

Ob und in wie fern eine Hausratversicherung die Kosten für eine beschädigte Kaminscheibe übernimmt, hängt von dem Tarif ab. Einige der neuen Hausratpolicen sehen eine Leistung für Glasschäden von Kamin und Öfen vor. Aber nicht alle. Daher empfiehlt es sich hier für Versicherte einmal die Bedingungen der Hausratversicherung zu prüfen.

Ansonsten versichert eine Glasversicherung die Kosten für eine beschädigte Kaminscheibe. Eine Glasversicherung muss allerdings extra abgeschlossen werden und wird dementsprechend auch extra bezahlt. Sollte also eine Glasversicherung bestehen, kann die Kaminscheibe ausgetauscht und die Rechnung der Versicherung eingereicht werden. Diese reguliert den Schaden dann.

Mit diesem Beispiel zeigt sich recht gut, dass es sich für Versicherte durchaus lohnt die Leistungen einer Hausratversicherung zu vergleichen und einen Tarif für das eigene Risiko auszusuchen. 
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder