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Bietet der Staat eine Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was passiert eigentlich wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann? Es gibt ja grundsätzlich erst noch Geld von dem Arbeitgeber beziehungsweise von der Krankenkasse. Aber was ist wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben kann? Gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer oder muss sich diese selbst darum kümmern?

Antwort

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig wird, ist die Gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung (im Grunde alle Arbeitnehmer) die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten noch eine Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Für alle Versicherte die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, greift die Rente wegen Erwerbsminderung.

 

Bei der Rente wegen Erwerbsminderung müssen Versicherte unterscheiden zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente. Können Arbeitnehmer nur noch maximal 6 Stunden pro Tag arbeiten (egal welche Tätigkeit!) erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt in etwa 17% des durchschnittlichen Bruttolohns. Kann ein Versicherte weniger als 3 Stunden am Tag, irgendeine Tätigkeit durchführen, so bekommt er von der Gesetzlichen Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt in etwa 34% des durchschnittlichen Bruttolohn.

 

Mittlerweile erhalten die meisten Arbeitnehmer nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Diese reicht allerdings in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandart bei einer Berufsunfähigkeit sichern zu können. Auch sollten Versicherte bedenken, dass Sie bei Berufsunfähigkeit in eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Das wünschen sich wohl die wenigsten Arbeitnehmer. Daher ist der Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Diese gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen. Bei einer solchen Versicherung legen Versicherungsnehmer eine monatliche BU Rente fest. Sobald die Versicherungsnehmer zu einem gewissen Prozentsatz (meistens 50%) berufsunfähig sind und von einem Arzt für einen gewissen Zeitraum (bei guten Versicherungen ein Prognosezeitraum von 6 Monaten) berufsunfähig geschrieben werden, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die abgesicherte Rente. Diese Rente sollte natürlich so gewählt werden, dass Sie den gewohnten Lebensstandart absichern kann (empfehlenswert ist die Absicherung des Nettoverdienst als BU Rente).

 


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