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Erwerbsunfaehigkeit

Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Personen die ab dem 01.01.1961 geboren wurde – die Erwerbsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung. Finden Sie aktuelle Informationen zu der Erwerbsunfähigkeit, zu der Teilweisen Erwerbsminderungsrente und zu der Vollständigen Erwerbsminderungsrente.


Der deutsche Staat bietet für alle gesetzlich Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr. Stattdessen gewährleistet die Gesetzliche Rentenversicherung die so genannte Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mit der Erwerbsminderungsrente. Diese wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, sobald ein Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr seiner bisherigen Arbeit nachgehen kann.



Die Erwerbsminderungsrente wird in unterschiedlicher Höhe von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt. So zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung die Volle und die Teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese werden wie folgt unterschieden:



Teilweise Erwerbsminderungsrente:

Sie erhalten Sie Teilweise Erwerbsminderungsrente wenn Sie noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten können. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es egal, welcher Arbeit Sie dann nachgehen, auch wenn Sie unterfordert werden oder diese Tätigkeit nicht Ihrem sozialen Status entspricht! Die Höhe der Teilweisen Erwerbsminderungsrente wird immer individuell berechnet und setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Ein grober Durchschnittswert liegt bei etwa 18% Ihres letzten, durchschnittlichen Bruttoeinkommens.



Volle Erwerbsminderungsrente:

Die volle Erwerbsminderungsrente wird Ihnen nur dann gezahlt, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten gehen können. Auch hier ist es egal welche Arbeit Sie verüben, Ihr Sozialer Status oder Ihre Ausbildung spielt keine Rolle! Die Höhe der Vollen Erwerbsminderungsrente wird immer individuell berechnet und setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen. Für einen groben Durchschnittswert kann etwa 34% Ihres letzten, durchschnittlichen Bruttoeinkommens angegeben werden.



Die Erwerbsunfähigkeitsrente bietet Ihnen keinen ausreichenden Schutz und stellt nur das absolute Existenzminimum an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente sichert nicht Ihren Lebensstandart. Damit Sie Ihren Lebensstandart auch bei einer Berufsunfähigkeit dennoch halten können, sollten Sie eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.






Wann erhalte ich die Rente wegen Erwerbsminderung?
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nicht immer gewährleistet. So müssen für den Erhalt der Rente wegen Erwerbsminderung folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie haben mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. (Wenn Sie drei Jahre im Arbeitnehmerverhältnis gewesen sind, wurden die Pflichtbeiträge eingezahlt.
  • Sie haben die Allgemeine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Erhalt der Teilweisen oder Vollen Erwerbsminderungsrente.


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