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Bleibt der Krankenversicherungsschutz nach Todesfall des Hauptversicherten erhalten?

Mit zunehmenden Alter muss man sich ja auch Gedanken über die Absicherung der eigenen Hinterbliebenen machen. Im Bezug auf die Krankenversicherung, erscheint dies als Privatversicherter etwas komplizierter. Was ist wenn der Ehepartner seit Jahren mitversichert wurde, aber der Hauptversicherte dann stirbt? Bleibt der Krankenversicherungsschutz nach dem Todesfall des Hauptversicherten erhalten? Oder gibt es hier für den Mitversicherten ein Problem, in dem beispielsweise der Krankenversicherungsschutz einfach erlischt?

Antwort

So wie es in diesem konkreten Fall aussieht, besteht eine Private Krankenversicherung. Diese sieht keine Mitversicherung von Familienangehörigen vor, wie dies bei der Gesetzlichen Krankenversicherung mit der Familienversicherung der Fall ist. Im Gegenteil, bei einer PKV muss für jede versicherte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Dieser ist unabhängig von anderen Versicherungsverträgen und bleibt auch weiterhin mit seinem vollen Leistungsumfang bestehen.

 

Sollte es sich eventuell um einen Beihilfetarif in der Privaten Krankenversicherung handeln, so erhalten Ehepartner auch nach dem Tod des Beihilfeberechtigten weiterhin den entsprechenden Zuschuss bzw. Leistung. 
 

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