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Dürfen die Krankenkassen einen noch höheren Zusatzbeitrag erheben als die pauschalen 8 Euro?

Einige der Gesetzlichen Krankenkassen haben dieses Jahr zum ersten mal einen Zusatzbeitrag erhoben. Doch nun reden die Medien ja schon davon, dass die Versicherten höhere Zusatzbeiträge bezahlen sollen oder unter Umständen müssen. Dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen einen höheren Zusatzbeitrag als die pauschalen 8 Euro erheben? Müssen sich die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung nun auch deutlich höhere Zusatzbelastungen einstellen?

Antwort

Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit der Einführung des Gesundheitsfonds einen pauschalen Zusatzbeitrag von 8 Euro erheben. Darüber hinaus können die Krankenkassen bereits jetzt schon mehr von Ihren Versicherten einen höheren Zusatzbeitrag verlangen. Dafür ist dann allerdings eine Einkommensprüfung notwendig und die erhöhte Gebühr darf nicht mehr als 1% des Einkommens betragen. Die Krankenkassen können also schon jetzt mehr als die pauschalen 8 Euro fordern.

 

Im Zuge der aktuellen Reformierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird den Krankenkassen nun auch erlaubt einen höheren Zusatzbeitrag zu verlangen. So entfällt grundsätzlich der pauschale Zusatzbeitrag von 8 Euro. Im Gegenzug soll den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, Zusatzbeiträge in der Höhe zu erheben wie dies zur Finanzierung der Ausgaben notwendig ist. Hier begrenzt die Bundesregierung den Zusatzbeitrag auf maximal 2% des Bruttoeinkommens. Erhebt eine Krankenkasse höhere Zusatzbeiträge soll allerdings ein Sozialausgleich erfolgen. 


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