style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Wonach berechnet sich der Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenkassen?

In den Medien steht häufiger zu lesen, dass die Gesetzlichen Krankenkassen ein Milliarden Defizit haben und dies über einen Zusatzbeitrag decken können. Wenn die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, wie hoch fällt dieser aus? Wird der Zusatzbeitrag ebenfalls nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet oder wird dieser nach einem pauschalen Betrag erhoben?

Antwort

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds besitzen alle Gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser liegt im Jahr 2010 bei 14,9%. Grundsätzlich versuchen die Gesetzlichen Krankenkassen mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu wirtschaften und Ihre jeweiligen Ausgaben zu decken. Kann eine Krankenkasse Ihre Ausgaben aber nicht mit den Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlen, können Sie einen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist allerdings von dem Gesetzgeber beschränkt.

So dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen einen pauschalen Zusatzbeitrag von maximal 8 Euro pro Monat erheben. Die Kassen dürfen auch einen höheren Zusatzbeitrag einziehen. Allerdings erfolgt dann eine Einkommensprüfung und der zusätzliche Beitrag, darf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten, nicht überschreiten.

 


Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Den Zusatzbeitrag zu einer Gesetzlichen Krankenkasse tragen ausschließlich die Versicherten selbst. Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder der deutsche Rentenversicherungsträger beteiligt sich nicht an einem möglichen Zusatzbeitrag. Versicherte können sich grundsätzlich nicht gegen den Zusatzbeitrag wehren. Allerdings besteht für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, sobald Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Auch kann sich für Versicherte, eine geschickte Auswahl Ihrer Krankenkasse lohnen. Einige Krankenkassen wirtschaften mit Ihren finanziellen Mittel so gut, dass Sie anstatt einem Zusatzbeitrag, sogar eine Auszahlung durchführen können.

 

 


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder