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Dürfen Vermittler eine Versicherungsprovision an Ihren Kunden weitergeben?

In einem Gespräch mit einem Bekannten kam das Thema auf Versicherungen. Hier meinte dieser, dass er von seinem Vermittler einen Teil der Provision ausgezahlt bekommen hat. Aus diesem Grund hat er seinen Vermittler auch sehr stark empfohlen. Aber ist so etwas überhaupt erlaubt? Dürfen Vermittler eine Versicherungsprovision an Ihren Kunden weitergeben? Oder handelt es sich hierbei um etwas Illegales, so dass man selbst besser von so etwas die Finger lassen sollte?

Antwort

Tatsächlich geben manche Vermittler einen gewissen Anteil Ihrer Provisionszahlung an Kunden weiter. Über diesen Zweig versuchen die Vermittler an neue Kunden zu kommen und diese mit der Auszahlung zu ködern. Ein Modell welches jedoch in mehrerer Hinsicht fraglich ist.

Zunächst ist die Weitergabe von Versicherungsprovisionen eigentlich verboten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Verordnung von 1934. Diese steht aber seit 2011 stark in der Kritik veraltet zu sein und nicht mehr zum aktuellen Zeitgeschehen zu passen. Daher prüft die BaFin derzeit auch, ob eine Provisionsweitergabe in Zukunft, eventuell zulässig ist. Bis jetzt hat die BaFin jedoch noch keine Freigabe dafür erteilt. Dies dürfte auch noch dauern, zumal auch noch das Bundesfinanzministerium seine Zustimmung dazu geben muss. Daher dürfen Versicherungsvermittler eigentlich keine Provision an Ihre Kunden weitergeben.

 

Es gibt jedoch Vertriebe und auch vereinzelte Vertreter welche dies dennoch vornehmen und sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 9 K 105/11.F) berufen. In dem Urteil kommen die Richter zu der Meinung, dass die Vorschrift aus dem Jahre 1934 zu unbestimmt sei. Aus diesem Grund erlaubten die Richter einem Finanzvertrieb aus Stuttgart die Weitergabe von Versicherungsprovisionen an Kunden.

 

 

Provisionsweitergabe mit Vorsicht genießen

Versicherungsmakler beim prüfen von VersicherungspolicenAuch wenn aktuell nicht ganz klar wird, ob nun Provisionen weitergegeben dürfen oder eben nicht, so sollten sich Interessenten auf keinen Fall von einer Provisionsweitergabe verlocken lassen. Bei einem Versicherungsabschluss kommt es in erster Linie auf eine professionelle Absicherung an, nicht dass Kunden noch etwas von der Versicherung zurückbekommen. Was bringt es schließlich, wenn Kunden 400 Euro für den Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, in einem Schadenfall aber wegen eines schlechten Bedingungswerks keine Leistung bekommen. Dann bedeuten die einmalig 400 Euro Auszahlung, dennoch den finanziellen Ruin im Nachhinein.

Eine professionelle Versicherungsberatung gibt es nun mal nur bei entsprechenden Beratern, die sich mit der Thematik und Tarifen auskennen. Das können diese aber nur, wenn Sie von den Provisionszahlungen der Versicherer auch Leben und Ihre laufenden Kosten zahlen können. Kein professioneller und serös arbeitender Berater (z.B. Versicherungsmakler) kann dies von einer halben Provisionszahlung. Zumal dies bei einer Stornohaftungszeit von 5 Jahren auch noch völlig unmöglich ist.

 

 

Interessenten welche eine Versicherung benötigen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine professionelle Beratung nun mal Geld kostet. Eben in Form einer Provisionszahlung der Versicherungsunternehmen an den Berater (mit Ausnahme von Honorarberatern). Dafür sind Sie dann aber auch im Schadenfall wirklich versichert, eben dann wenn es darauf ankommt. Lockt ein „Berater“ mit einer Auszahlung einer Versicherungsprovision sollten, Interessenten darauf mit größter Vorsicht reagieren, entweder versucht nur einer kurzfristig und schnell einen Abschluss zu generieren oder aber es wird langfristig keine professionelle Betreuung geben. Daher empfiehlt es sich auf solche Angebote besser zu verzichten!

 

 

 

Bild: © panthermedia.net / Manuel Tennert

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