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Kann auch bei einer selbstständigen Nebentätigkeit eine Rürup Rente abgeschlossen werden?

Viele Selbstständige führen Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe aus und arbeiten hauptberuflich als Arbeitnehmer. In Bezug auf die Private Altersvorsorge empfiehlt es sich ja eine Rürup Rente eher für Selbstständige und ein Riester Vertrag für Arbeitnehmer. Wenn sich nun jemand mit einer selbstständigen Nebentätigkeit für eine Rürup Rente interessiert, wie sieht das aus? Kann auch bei einem Nebengewerbe eine Rürup Rente abgeschlossen werden? Oder ist dies nur dann möglich wenn es sich bei der Selbstständigkeit um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt?

Antwort

Grundsätzlich steht die Rürup Rente Selbstständigen, Freiberuflern und auch Arbeitnehmern zur Verfügung. Dementsprechend können auch Interessenten diese abschließen, wenn Sie eine selbstständige Nebentätigkeit ausführen. Ob es allerdings in einer solchen Situation Sinn macht, sollte immer individuelle betrachtet werden. Unter Umständen kann es sinnvoller sein eher auf eine Riester Rente zu vertrauen und dort die staatliche Förderung zu erhalten.
Eine Rürup Rente ist insbesondere dann interessant, um einen Steuervorteil durch die Gegenrechnung von gezahlten Beiträgen zu erhalten. Denn bei einer Rürup Rente können Versicherte bis zu 20.000 Euro an Beitragszahlungen bei Ihrer Steuer gegen rechnen. Dies allerdings erst im Jahr 2025. Bis dahin können nur gestaffelt die Beiträge in der Steuer angerechnet werden.

 

Hier empfiehlt es sich für Interessenten eine individuelle Beratung bezüglich Ihrer Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Diese gibt es unter Umständen hier:
 

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