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Empfiehlt es sich den Verdienstausfall bei einer Privaten Unfallversicherung mitzuversichern?

Eine Private Unfallversicherung soll vor den finanziellen Folgen eines schlimmeren Unfalls helfen. Hierzu gehört in vielen Fällen aber auch die Tatsache, dass man nicht mehr arbeiten gehen kann. Es folglich also kein Gehalt mehr gibt. Manche Private Unfallversicherungen ermöglichen einen Verdienstausfall mitzuversichern. Empfiehlt es sich den Verdienstausfall bei einer Privaten Unfallversicherung mitzuversichern? Oder sollte hierauf eher verzichtet werden, immerhin kostet das etwas mehr an Beitrag?

Antwort

Im Grunde lohnt es sich für die meisten Versicherte nicht, den Verdienstausfall bei einer Unfallversicherung mit einzuschließen und abzusichern. Arbeitnehmer die krank sind (egal weshalb krank) erhalten von Ihrem Arbeitgeber noch 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Sollte darüber hinaus noch eine Erkrankung bestehen welche das Arbeiten unmöglich macht, greift hier das Gesetzliche Krankengeld der Krankenkassen. Es besteht also für den Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bereits ein finanzieller Schutz (zumindest für Arbeitnehmer).

Etwas anders sieht dies bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aus (was aber auch nicht die Intention des Verdienstausfalls über die Unfallversicherung ist). Je nach Tarif der Privaten Unfallversicherung erhalten Versicherte hier eine Unfall-Rente. Da aber nicht jeder Tarif eine Unfall Rente vorsieht und diese meistens auch nicht ausreichend hoch ist um den tatsächlichen Lebensstandart finanzieren zu können, sollte hier eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Machen sich Versicherte also ernsthaft darüber Gedanken die finanziellen Folgen einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit abzusichern, sollte dies definitiv nicht durch einen Zusatzbaustein in einer Privaten Unfallversicherung erfolgen. Im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit kann nur eine gute Private BU Versicherung einen wichtigen Schutz bieten. Bei dieser Versicherung legen Versicherte einen monatliche BU Rente fest. Diese sollte in etwa dem bisherigen Nettogehalt entsprechen. Kann der Versicherte dann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen (hier ist es egal ob dies wegen einer Krankheit, Allergie oder einem Unfall passiert ist!) erhält er die Rente von der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt und kann so sein Leben normal weiterführen.
 

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