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Ersetzt die Private Haftpflichtversicherung den Neuwert oder den Zeitwert?

Jemand beschädigt versehentlich die Brille eines anderen. Diese hat nun ein zerbrochenes und ein gesprungenes Glas, und auch einige Macken am Gestell. Die Brille muss selbstverständlich ersetzt werden. Der Schaden wurde der Privaten Haftpflichtversicherung des Schädigers gemeldet. Diese ersetzt allerdings nur den Zeitwert der Brille, liegt da ein Fehler der Versicherung vor?

Antwort

Nein, ein Versicherungsfehler liegt in diesem Falle mit Sicherheit nicht vor. Ganz im Gegenteil. Zeitwerte sind im BGB festgelegt, und bei einer Brille geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 35 Jahren aus. Auch wenn diese, nach Ablauf dieser Zeit gewiss noch ihren Dienst leistet, hat sie doch praktisch nur noch einen Zeitwert von 0,- €.

 

In Hausratversicherungen ist das anders geregelt. Diese regulieren immer den Neuwert eines beschädigten Gegenstandes.

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist außerdem festgelegt, dass in solchen Fällen wie dem oben beschriebenen der Grundsatz des Bereicherungsverbotes gilt. Danach darf ein Geschädigter ach der Regulierung nicht besser gestellt sein als vor dem Schadensereignis.

Sollte man mit der Entschädigungsleitung überhaupt nicht zufrieden sein, so hat man noch die Möglichkeit sich an den, wen vorhanden, zuständigen Berater zu wenden und zu verhandeln, und auf Kulanz zu hoffen. Die Berater haben oft bessere Möglichkeiten als eine Privatperson.
 

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