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Welche Versicherung kommt für ein beschädigtes iPhone auf?

Bei einem Treffen sitzen mehrere Jugendliche auf dem Fußboden. Einer der Jugendlichen hat sein neues iPhone dabei. Er lässt dieses auf dem Fußboden. Bei diesem Fußboden handelt es sich um einen sandigen Fliesenbelag. Einer seiner Freunde tritt versehentlich auf das Mobilfunkgerät, so dass mehrere sicht- und fühlbare Kratzer entstehen. Gibt es eine Versicherung die einen solchen Schaden reguliert? Wer muss sich an die Versicherung wenden? Der Geschädigte oder der Verursacher des Schadens? An welche Versicherung wendet man sich in einem solchen Fall? Die Unfallversicherung? Oder die private Haftpflichtversicherung?

Antwort

In einem Fall wie dem oben beschriebenen ist die Sachlage ganz klar. Eine Regulierung durch eine Unfallversicherung kommt auf keinen Fall in Frage. Diese reguliert nur „Schäden“ am eigenen Körper, insofern diese durch einen Unfall verursacht wurden. Die auf jeden Fall in Frage kommende Versicherung ist in diesem Fall ganz klar die private Haftpflichtversicherung. Diese wird ja genau für den Fall abgeschlossen, dass man versehentlich einem Dritten einen Schaden zufügt. Bei kleineren Beträgen erfolgt eine solche Regulierung meist problemlos. Da in diesem Fall die Funktion des Gerätes scheinbar nicht beeinflusst ist, wird wohl kein neues Gerät finanziert werden, sondern nur die Reparatur des Alten. Allerdings könnte es in dem hier beschriebenen Fall ein Problem geben. Es könnte passieren, dass die Versicherung Fragen bezüglich dessen hat, warum überhaupt das iPhone auf einem solchen Untergrund abgelegt wurde. Wenn die Versicherung Grund zu der Annahme hat, dass ein Mitverschulden vorliegt, kann es passieren, dass diese eine Zahlung ablehnt oder kürzt.

 

Selbstbeteiligung beachten

Zudem handelt es sich bei Kratzern am iPhone Display um einen Schaden in der Höhe von etwa 150 bis 200 Euro. Viele Versicherte haben eine Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von eben genau diesen 150 oder 200 Euro abgeschlossen. Da der entstandene Schaden also unter Umständen der grundsätzlichen Selbstbeteiligung entspricht, lohnt es sich dann nicht, den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden, da dieser sowieso komplett selbst bezahlt werden muss.
 


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