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Gibt es eine Frist zur Rechnungseinreichung bei der Privaten Krankenversicherung?

Viele Tarife sehen eine Beitragsrückerstattung für den Fall vor, dass Versicherte keine Leistung abrechnen. Aus diesem Grund halten viele Versicherte die Artrechnungen zurück um zu sehen ob es sich überhaupt für Sie lohnt, die Rechnungen von der Privaten Krankenversicherung bezahlen zu lassen. Wenn dann die Arztrechnungen aber doch höher als die mögliche Beitragsrückerstattung ausfallen, müssen die Rechnungen doch zur Versicherung gesendet werden. Gibt es hier aber eine Frist zur Rechnungseinreichung bei der Privaten Krankenversicherung? Kann es sein, dass eine Private Krankenversicherung eine Rechnung ablehnt weil diese nicht „unverzüglich“ eingereicht wurde?

Antwort

Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es eigentlich nicht die Vorgabe, dass Rechnungen „unverzüglich“ eingereicht werden müssen. In der Regel beträgt hier die Frist zur Rechnungseinreichung 2 Jahre. So können Versicherte auch erst im nächsten Jahr entscheiden, die Arztrechnungen aus dem letzten Jahr einzureichen. Das ist ja auch ganz wichtig damit Versicherte prüfen können, ob es sich lohnt die Beitragsrückerstattung zu nutzen, oder die Rechnungen des ganzen Jahres einzureichen. Viele Private Krankenversicherer akzeptieren sogar kulanterweise auch ältere Rechnungen.

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