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Greift ein Versicherungsschutz bei Diebstahl eines Notebooks aus einem Schließfach?

Um in einer Bibliothek ein wenig mehr Freiraum zu genießen und sich auf das Lesen der Bücher zu konzentrieren, kann es ja durchaus sinnvoll sein, die eigenen Taschen abzulegen. Einige Bibliotheken haben dafür ja auch extra Schließfächer aufgestellt. Wenn ein Schließfach aufgebrochen wurde, wie sieht das dann mit einer möglichen Erstattung aus? Dies ist recht ärgerlich, insbesondere wenn sich in dem Schließfach ein Notebook befand. Greift ein Versicherungsschutz bei Diebstahl eines Notebooks aus einem Schließfach? Oder gibt es für einen solchen Fall keinen Versicherungsschutz?

Antwort

Ob in dieser speziellen Situation Versicherungsschutz für das gestohlene Notebook besteht, kommt ein wenig darauf an. Teilweise sind Elektrogeräte über die so genannte Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung abgesichert. Allerdings besitzen viele Hausrattarife (insbesondere die älteren Tarife) keine Außenversicherung. Auch besteht hierbei ein eingeschränkter Versicherungsschutz durch die Begrenzung der Versicherungssumme welche nur 10 oder 15% der eigentlichen Versicherungssumme umfasst. Hier hilft es einmal genau die bestehende Hausratversicherung näher anzusehen und gegebenenfalls mit dieser zu telefonieren und nach einem Schutz zu fragen.

 

Notebookversicherung versichert Diebstahl

Für Diebstahl von einem Notebook leistet eine Notebookversicherung (bzw. Elektronikversicherung oder Schutzbrief). Wurde also ein entsprechender Schutzbrief für das Notebook abgeschlossen, könnten Besitzer sich eventuell über ein neues Notebook freuen.

Im Übrigen ist dies ein schönes Beispiel dafür, dass sich eine Notebookversicherung durchaus lohnen kann. Für einen vergleichsweise günstigen monatlichen Beitrag, ist das Notebook dann gegen Sturzschäden, Fallschäden, Wasserschäden, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl versichert.

 

Eine gut Preis- Leistungsverhältnis bei einer Notebookversicherung besitzt die Assona.

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