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Ist eine Rückkehr für Selbstständige in die Gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Selbstständige haben ja die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Jedoch kann diese ziemlich teuer werden und bietet nicht den Vorteil der kostenlosen Familienversicherung. Wie sieht das für privatversicherte Selbstständige aus? Ist eine Rückkehr für Selbstständige in die Gesetzliche Krankenversicherung möglich? Oder müssen Versicherte in jeden Fall in Ihrer Privaten Krankenversicherung bleiben?

Antwort

Grundsätzlich haben Selbstständige das Recht zu wählen, ob Sie eine Private Krankenversicherung möchten oder in die Gesetzliche Krankenversicherung möchten. Entscheiden sich Selbstständige für die GKV, werden Sie hier Freiwilliges Mitglied. Dies ist aber nur möglich wenn der Versicherte noch nicht älter als 55 Jahre ist. Dann können sich Selbstständige freiwillig bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Sollte die Selbstständigkeit nicht den gewünschten Umfang erreichen, können Selbstständige auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Hier muss allerdings die Selbstständigkeit nur noch als Nebengewerbe geführt werden und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Hauptarbeit sein. (Dies wird im Statusfeststellungsverfahren ermittelt). Sollte die Selbstständigkeit weniger als 360 Euro im Monat einbringen, können Selbstständige selbst unter die Familienversicherung fallen, wenn Ihr Ehepartner eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausführt.

 

Soll die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nur wegen den hohen Beiträgen der Privaten Krankenversicherung erfolgen, gibt es auch Alternativen für Versicherte. So können die PKV Beiträge zum Beispiel durch Leistungskürzungen gesenkt werden. Hier können Versicherte z.B. auf die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer bei einem stationären Aufenthalt verzichten. Auch eine erhöhte Selbstbeteiligung kann den Krankenversicherungsbeitrag senken.
 

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