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Ist es sinnvoll Elementarschäden bei der Hausrat mitzuversichern?

Um die Möbel in der eigenen Wohnung vor möglichen Schäden zu schützen, soll eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Nun meinte der Berater bei Abschluss der Police, dass es sinnvoll wäre Elementarschäden mitzuversichern. Allerdings kostet dieser Schutz natürlich auch einen Aufpreis. Lohnt sich diese Zahlung vorzunehmen? Ist es sinnvoll Elementarschäden bei der Hausrat mitzuversichern? Oder braucht ein normaler Versicherter einen solchen Schutz nicht?

Antwort

Junges Pärchen mit Hausrat im WohnzimmerWenn Elementarschäden bei einer Hausratversicherung mit versichert sind, besteht Schutz gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Wird der Hausrat durch eines der genannten Elementarereignisse beschädigt, so leistet die Hausratversicherung hierfür Ersatz.

In den meisten Fällen lohnt es sich Elementarschäden bei der Hausratversicherung mitzuversichern,  da der Aufpreis oft nicht so hoch ist. Versicherte sollten allerdings wissen, dass es in manchen Gebieten schwer bis unmöglich ist, überhaupt diese Zusatzabsicherung zu erhalten. Grund hierfür besteht in dem Risiko, da manche Gebiete einfach von bestimmten Ereignissen eher betroffen sind, als andere. Dies ist z.B. beim Hochwasser der Fall. Wohnen Antragssteller in einem Gebiet in welchem Hochwasser ein Risiko darstellt, werden Sie Elementarschäden bei einer Hausratversicherung nicht mitversichern können.

 

Professionelle Beratung bei Abschluss einer Hausratversicherung in Anspruch nehmen

Im Übrigen kommt es bei einer Hausratversicherung nicht nur auf die Elementarschäden an, sondern auch auf die korrekte Deckungssumme und ein gutes Bedingungswerk. So sollte die Hausrat z.B. immer auf Prüfung einer Unterversicherung verzichten. Gemeint ist hiermit, dass die Versicherung im Schadenfall überprüft ob die versicherte Deckungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats übereinstimmt. Haben Versicherte hier beispielsweise keine ausreichende Deckungssumme gewählt, so würde die Hausratversicherung auch nur den Schaden im Verhältnis „Deckungssumme zu tatsächlichem Wert“ regulieren. Sieht das Bedingungswerk aber einen Unterversicherungsverzicht vor, brauchen sich Versicherte hierüber keine Gedanken machen.

Aus diesem Grund empfiehlt sich bei Abschluss einer Hausratversicherung, sowie allen anderen Versicherungspolicen, eine professionelle Beratung. Hier kann ein Versicherungsmakler eine unabhängige Beratung gewähren. Dieser analysiert mit seinen Kunden den tatsächlichen Bedarf und schaut dann nach einer passenden Versicherungslösung.

 

 

 

 

Bild: © panthermedia.net / benis arapovic

 

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