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Können auch Rentner Ihre Gesetzliche Krankenkasse wechseln oder kann die Kasse das ablehnen?

Gerade ältere Menschen wie zum Beispiel, ältere Rentner sind häufiger auf eine medizinische Betreuung angewiesen. Was ist aber wenn ein Rentner mit seiner Krankenkasse total unzufrieden ist und wechseln möchte? Können auch Rentner Ihre Gesetzliche Krankenkasse ohne weiteres wechseln oder kann die Kasse eine Rentner ablehnen? Zum Beispiel wegen einem zu hohen Kostenrisiko oder so etwas?

Antwort

Bei der Gesetzlichen Krankenkasse gilt der so genannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet die Gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Antragssteller aufnehmen und dürfen Ihn nicht wegen möglicher Vorerkrankungen oder eines gewissen Krankheitsrisikos ablehnen. Es gibt bei der Gesetzlichen Krankenversicherung keine individuelle Risikokalkulation wie dies bei einer Privaten Krankenversicherung durchaus der Fall. Aus diesem Grund sollte es für einen Rentner der auch vorher schon in einer Krankenkasse versichert war, kein Problem darstellen zu einer neuen Kasse zu wechseln.

 

Es gilt allerdings eine Besonderheit: ist ein Rentner bereits 55 Jahre alt und war bislang in einer Privaten Krankenversicherung abgesichert, so muss die Gesetzliche Krankenkasse diesen Antragssteller nicht aufnehmen. Privat Versicherte über 55 Jahre können nicht zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Für diese Versicherte gibt es aber die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Dieser bietet in der Regel die gleichen Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung und darf auch nicht teurer sein als diese.

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