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Kann eine Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden?

Wenn eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach installiert wurde, sollte diese natürlich auch versichert werden? Aber wie und mit was sollte eine Photovoltaikanlage versichert sein? Kann diese in einer Wohngebäudeversicherung mit integriert werden? Oder empfiehlt es sich tatsächlich eine spezielle Versicherung nur für die Photovoltaikanlage abzuschließen?

Antwort

In der Tat besteht die Möglichkeit das die Photovoltaikanlage mit in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung integriert werden kann. Manche Tarife (insbesondere neuere Tarife) sehen sogar automatisch einen Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen vor, so dass Versicherte keinen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen müssen. Besitzer einer solchen Anlage sollten allerdings bedenken, dass der Schutz einer Wohngebäudeversicherung relativ gering ausfällt. So sieht ein solcher Schutz keine Leistung für einen mögliche Betriebsunterbrechung vor und die daraus resultierenden fehlenden Einnahmen der eigentlichen Stromeinspeisung. Auch bei Diebstahl oder Vandalismus leistet eine Wohngebäudeversicherung nicht.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Besitzer einer solchen Anlage immer eine Photovoltaikversicherung abzuschließen. Diese Versicherung bietet umfangreichen Schutz vor den typischen Gefahren, wie eben die Betriebsunterbrechung, Vandalismus oder Diebstahl. Darüber hinaus ersetzen Photovoltaikversicherungen auch die Schäden die durch Sturm, Feuer, Explosion, Implosion, Blitz, Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler.
 

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