style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Leistet eine Hausratversicherung für einen Schaden durch einen brennenden Adventskranz?

Gerade jetzt zur Weihnachtszeit zünden sich viele Menschen Abends Kerzen an. Während diese in einem Windlicht ja noch eher ungefährlich sind, sieht dies bei den Kerzen auf einem Adventskranz etwas anders aus. Immerhin besteht ein Adventskranz aus getrockneten Ästen, die sich entsprechend schnell entzünden lassen. Wie sieht das aber in einem Schadenfall aus? Leistet eine Hausratversicherung für einen Schaden welcher durch einen brennenden Adventskranz entstanden ist?

Antwort

Hierbei gibt es eigentlich keine klare Rechtssprechung. Denn ein brennender Adventskranz der zu einem größeren Hausratschaden führt, wird in der Regel unbeaufsichtigt gelassen. Hierbei handelt es sich um einen grob fahrlässiges Handeln des Versicherten. In der Vergangenheit zahlten die Hausratversicherungen in einem solchen Fall eher nicht, da grobe Fahrlässigkeit nicht versichert war. Seit der Änderung der Versicherungsvertragsgesetz muss eine Hausratversicherung dennoch leisten. Aber im Verhältnis zum grob fahrlässigen Handeln. Gehen Versicherte beispielsweise Einkaufen oder Schlafen und lassen die Kerzen an Ihrem Adventskranz brennen, so werden Sie nicht wirklich eine Leistung von Ihrer Hausratversicherung erwarten können.

Verlassen Sie aber nur kurz den Adventskranz und es kommt innerhalb dieser kurzen Zeitspanne zu einem Schaden, dann müsste auch die Hausratversicherung mehr Leistung erbringen. Ob und wie viel eine Hausratversicherung für einen brennenden Adventskranz leistet, ist also immer individuell und von den jeweiligen Situation abhängig.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder