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Müssen auch für Familienversicherte der Krankenkassen Zusatzbeiträge abgeführt werden?

Viele der Gesetzlichen Krankenkassen fordern jetzt von Ihren Versicherten erstmals Zusatzbeiträge ein. Doch viele Versicherte führen auf Grund der Familienversicherung, keine eigenen Beiträge an die Gesetzlichen Krankenkassen ab. Muss der Zusatzbeitrag auch für alle Mitversicherten abgeführt werden?

Antwort

Grundsätzlich sind die Gesetzlichen Krankenkassen seit der Einführung des Gesundheitsfonds dazu berechtigt, gegebenenfalls einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten zu erheben. Doch jetzt, wo Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen erstmals einen Zusatzbeitrag bezahlen müssen, herrscht bei vielen Unsicherheit, insbesondere wenn es um den Zusatzbeitrag um die Mitversicherten geht. Grundsätzlich gilt aber, dass alle Mitversicherten beitragsfrei mitversichert sind. Für Familienversicherte muss kein Zusatzbeitrag bezahlt werden! Nur der Hauptversicherte welcher auch normalerweise Beiträge an die Krankenkasse bezahlt, muss den Zusatzbeitrag bezahlen.

 

Höhe des Zusatzbeitrags

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist von dem Gesetzgeber begrenzt. Krankenkassen können also nicht einen willkürlichen Zusatzbeitrag erheben. So dürfen die Krankenkassen pauschal 8 Euro pro Monat vom Versicherten als Zusatzbeitrag einfordern, ohne eine Einkommensprüfung durchzuführen. Mit einer Einkommensprüfung dürfen die Krankenkassen maximal 1% der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, als Zusatzbeitrag einfordern.

 

Wie die Versicherten einen möglichen Zusatzbeitrag bezahlen, variiert von Kasse zu Kasse. Bei manchen Krankenkassen können die Versicherten einer Lastschrift Abbuchung zustimmen. Andere Kassen gewähren die Möglichkeit den Zusatzbeitrag zu überweisen oder die Gesamtsumme des Zusatzbeitrags für einen Jahr, einmalig zu überweisen. Wird der Beitrag direkt für 12 Monate überwiesen, so können die Krankenkassen einen Rabatt gewähren. Aber die Betonung liegt auf können. Dieser Rabatt muss nicht gewährt werden. Dies ist reine Kulanz der Krankenkasse.

 

 


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