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Muss eine Hausratversicherung wegen einem Gerüst informiert werden?

Im Zuge einer umfangreichen Renovierung eines Hauses ist der Aufbau eines Gerüsts notwendig. Dieses wird auch einige Wochen an der Fassade des Hauses stehen. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Muss eine Hausratversicherung wegen einem Gerüst informiert werden? Oder handelt es sich hierbei um kein Problem über das die Hausratversicherung informiert werden muss? Kann es durch das Gerüst zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags kommen?

Antwort

Wenn sich Gerüst am Haus befindet, liegt eine gewisse Gefahrenerhöhung vor. So vereinfacht ein Gerüst beispielsweise einen Einbruchdiebstahl. Selbst die Möglichkeit zum Einbruch und Vandalismus verbessert sich durch ein Gerüst. Aus diesem Grund sollten Versicherte auf jeden Fall Ihre Hausratversicherung über das Gerüst informieren. Dazu reicht ein kurzes Schreiben (am besten per Fax eventuell auch Einschreiben) mit der Information über das stehende Gerüst und die voraussichtliche Dauer, wie lange das Gerüst am Haus aufgebaut bleibt. Mit dieser Information sind Versicherte Ihrer Informationspflicht nachgekommen und erhalten weiterhin einen uneingeschränkten Versicherungsschutz durch Ihre Hausratversicherung.

Im Übrigen haben Versicherte durch die Meldung des Gerüsts keine Nachteile zu erwarten. Denn die Hausratversicherung erhöht wegen des Gerüsts nicht die Prämie.

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