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Muss bei einem Baugerüst am Haus auch automatisch die Hausratversicherung angepasst werden?

Renovierungsarbeiten sind regelmäßig notwendig. Je nach Renovierungsarbeiten am Haus werden hierfür ein Gerüst benötigt. Doch angeblich hat ein Gerüst am Haus doch einen Einfluss auf die Versicherung? Muss bei Aufbau eines Baugerüsts am Haus auch automatisch die bestehende Hausratversicherung angepasst werden? Wird das Gerüst nicht gemeldet und es erfolgt ein Schaden, kann das die Hausratversicherung leistungsfrei sprechen?

Antwort

Sobald sich ein Gerüst am Haus befindet ist dies natürlich schon eine Gefahrerhöhung. Diese vorübergehende Gefahrerhöhung muss der Hausratversicherung direkt bekannt gegeben werden. Hierzu reicht es wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherung anrufen und bekannt geben, dass an dem versicherten Haus ein Gerüst angebaut wird. Diese vorübergehende Gefahrerhöhung muss der Hausratversicherung aber lediglich bekannt gegeben werden und hat keine Auswirkung auf den Versicherungsbeitrag.

 

In der Regel meldet sich dann die Hausratversicherung nochmals bei dem Versicherungsnehmer und gibt diesem bekannt, dass eventuelle Verhaltensmaßnahmen notwendig sind. Beispielsweise dass Fenster nicht lange geöffnet werden dürfen oder ähnliches. Diese Informationen von Seiten der Versicherung sind von dem Versicherungsnehmer natürlich zu beachten. Werden die Vorgaben der Versicherung eingehalten, besteht auch weiterhin uneingeschränkter Versicherungsschutz.

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