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Sehen die Krankenkassen unterschiedliche Leistungen bei Haushaltshilfen vor?

Wenn man im Krankenhaus für eine etwas längere Zeit behandelt wird und man kleine Kinder hat, gewähren die Gesetzlichen Krankenkassen ja eine Haushaltshilfe. Wie sieht das aber mit den Leistungen von den Krankenkassen aus? Sehen die Kassen unterschiedliche Leistungen bei Haushaltshilfen vor? So dass man als Versicherte bei einer bestimmten Kasse deutlich höhere Zuschüsse bekommt oder die Hilfe länger gezahlt wird? Lohnt es sich eventuell vor diesem Hintergrund die Kasse zu wechseln?

Antwort

Die Gesetzliche Krankenversicherung sieht für bestimmte Fälle die Kostenübernahme (bzw. einen Zuschuss) für eine Haushaltshilfe vor. Dazu gibt es eine Mindestleistung die gesetzlich geregelt ist. Tatsächlich können die Krankenkasse aber unterschiedliche Leistungen bei den Haushaltshilfen erbringen und so Ihren Versicherte zum Teil einen gewissen Vorteil bieten. Beispielsweise zahlen alle Krankenkassen eine Haushaltshilfe wenn der Versicherte schwer erkrankt ist und Kinder hat. Wenige Kassen bezahlen aber auch eine Hilfe wenn der Versicherte schwer erkrankt ist, aber keine Kinder besitzt. Auch die maximale Dauer in welcher eine Hauhaltshilfe bezahlt wird, schränken die Krankenkassen unterschiedlich ein. Gute Kassen bezahlen diese unbegrenzt und manche nur für ein halbes oder volles Jahr.

Es existiert also eine gewisse Mindestleistung bei einer Haushaltshilfe, allerdings können die Gesetzlichen Krankenkassen Ihren Versicherten hier deutliche Mehrleistungen bieten. Eine Kassen mit sehr guten Leistungen, sowohl bei der Haushaltshilfe als auch bei weiteren Leistungen wie zum Beispiel dem Zuschuss für Gesundheitskurse, besteht in der BBK VBU. Ein Wechsel nur wegen der Leistung für Haushaltshilfen lohnt sich wohl eher nicht. Dennoch kann ein Krankenkassenwechsel Versicherten im Allgemeinen deutliche Vorteile verschaffen - eben auch bei den Haushaltshilfen.
 

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