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Gesetzliche Krankenkasse

Die Organisation der Gesetzlichen Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und durchgeführt. So ziehen die Gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge Ihrer Versicherten ein und bezahlen die Leistungen, welche die Versicherten in Anspruch nehmen. In Deutschland existieren 236 unterschiedliche Gesetzliche Krankenkassen, welche insgesamt über 70 Millionen Versicherungsnehmer absichern.




Grundsätzliche Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen:
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen werden von dem Gesetzgeber vorgeschrieben und werden nach dem so genannten Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich bei einem Kassenarzt behandeln und die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt dessen Rechnung. Folgende Leistungen erbringen die Gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich (Auszug):

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kiefer orthopädische Behandlung
  • Künstliche Befruchtung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Sterilisation
  • Krankentagegeld (Krankengeld)
  • Psychotherapie
  • Vorsorgeuntersuchungen


Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Laufe der Zeit immer geringer geworden und bieten nur die medizinisch notwendige Vorsorge. Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, empfiehlt es sich, eine Private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.





Zusätzliche Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen:
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds, können auch die Gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Zusatzleistungen anbieten, um so Ihren Versicherten einen Anreiz zu geben, zu Ihnen zu wechseln. Die so genannten Wahltarife können zum Beispiel zusätzliche, abgesicherte Behandlungen wie zum Beispiel die Akupunktur oder die Übernahme von Kosten für homöopathische Arzneimittel beinhalten.

Die zusätzlichen Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind möglich, da der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung, mit Einführung des Gesundheitsfonds pauschal auf 15,5% angestiegen. Teilweise hatten einige Gesetzliche Krankenkassen, aber spürbar geringere Beitragsätze. Die „Mehreinnahmen“ werden mit zusätzlichen Leistungen, an die Versicherten weitergegeben.





Krankenkassenarten

Es existieren unterschiedliche Gesetzliche Krankenkassen, die sich auf fünf übergreifende „Primärkassen“ aufteilen lassen. Derzeit bestehen in Deutschland folgende Krankenkassenarten:

  • AOK – Allgemein Ortskrankenkassen
  • BKK – Betriebskrankenkassen
  • IKK – Innungskrankenkassen
  • LKK – Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • SeeKK – Seekrankenkassen
  • Bundesknappschaft

Statistik 2007, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)


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