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Wann muss ein Arbeitgeber einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags bezahlen?

Viele Arbeitgeber beschäftigen Studenten als Nebenkraft, mit einem Teil von festen Stunden pro Woche und als Springer, wenn Bedarf ist. Wenn Studenten aber nun aus der Krankenversicherung für Studenten raus fallen, müssen Sie ja einen vergleichsweise hohen Beitrag bezahlen. Zumindest im Gegensatz zu vorher. Wie sieht das hier mit einer Beteiligung des Arbeitgebers aus? Wann muss ein Arbeitgeber einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags bezahlen? Gilt dies nicht auch schon wenn der Student aus der Krankenversicherung für Studenten raus fällt?

Antwort

Ob und in wie fern ein Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Krankenversicherung seines Arbeitnehmers übernehmen muss, hängt von der Beschäftigung ab. Bei einem Mini Job (bis max. 400 Euro) führt der Arbeitgeber eine Pauschale von 30% an die Bundesknappschaft ab. Wie der Versicherte dann krankenversichert ist, spielt für den Arbeitgeber dann keine Rolle.

Handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern Arbeitnehmer verdienen zwischen 410 und 800 Euro im Monat, handelt es sich hierbei um einen Arbeitnehmer in Gleitzone. Hier bezahlt der Arbeitgeber einen Teil des Krankenversicherungsbeitrag (entsprechend der Gesetzlichen Regelung 7,3%). Hier müssen sich Studenten auch nicht mehr freiwillig versichern, da Sie durch die Beschäftigung versichert sind.

 

Es kommt also immer darauf an, wie das Beschäftigungsverhältnis aussieht. Studenten die sich in der Gleitzone befinden, müssen sich nicht freiwillig versichern sondern werden von den Arbeitgeber versichert und dieser übernimmt seinen Anteil zum Beitrag.
 

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