style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Was ist von einer Unfallversicherung mit einer Beitragsrückerstattung zu halten?

Eine Direktversicherung bietet die Möglichkeit eine Unfallversicherung mit einer Beitragsrückerstattung abzuschließen. Dieses Produkt erscheint eigentlich ganz sinnvoll zu sein, da so der Unfallversicherungsschutz erhältlich ist. Und zugleich noch etwas an Rücklagen aufgebaut wird. Nur was ist von einer Unfallversicherung mit einer Beitragsrückerstattung zu halten? Ist diese wirklich so gut wie es sich anhört, oder besitzt dieses Angebot einen Haken?

Antwort

Im Grunde empfiehlt es sich für Versicherte einen Sparvertrag von einem Risikovertrag zu trennen, weshalb von einer Unfallversicherung mit einer Beitragsrückerstattung eher Abstand zu nehmen ist. Immerhin müssen Interessenten bedenken, dass Sie mit Ihrem monatlichen Beitrag automatisch selbst Ihre Beitragsrückerstattung ansparen (der Versicherer trennt den Beitrag quasi in einem Spar- und einen Risikoanteil). Ob es sich dann lohnt, den Sparanteil wirklich in diese Unfallversicherung zu investieren (und die vom Versicherer zugesagten Verzinsungen zu erhalten) sollten Interessenten genau prüfen. Dies ist möglich indem Sie einfach eine reine Unfallversicherung vergleichen und sich dann den Beitrag ansehen. Ergibt sich eine Differenz zu dem Versicherungsbeitrag mit Beitragsrückerstattung, so handelt es sich hierbei um den Sparanteil. Schauen Interessenten nun ob Sie diesen nicht anderweitig sinnvoll anlegen können, ergibt sich häufig das Bild, dass es sich lohnt den Sparanteil separat anzulegen.

Es lohnt sich also in den meisten Fällen für Versicherte auf eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung zu verzichten und stattdessen eine reine Unfallversicherung und einen Sparvertrag abzuschließen.

 

Eine kleine Ausnahme besteht für den Fall, dass ein Arbeitgeber den Beitrag für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung übernimmt. Hier lohnt sich dies natürlich für Arbeitnehmer, da die Auszahlung auch noch steuerfrei ist.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder