style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Welche Versicherung kommt für Schäden am Auto nach Fahrerflucht auf?

Ein Auto steht geparkt auf einem öffentlichen Parkplatz. Als der Halter des Wagens den Parkplatz wieder verlassen will, entdeckt er starke Kratzer sowie einige Beulen und Dellen an einer Seite des Wagens. Welche Versicherung kommt für die Regulierung eines solchen Schadens auf? Und wie sollten die ersten Schritte des Halters aussehen? Hat dieser überhaupt eine Chance darauf, den Schaden bezahlt zu bekommen wenn der Verursacher nicht bekannt ist?

Antwort

Also der erste Schritt sollte sein, die Polizei zu rufen und Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. So kann der Schaden ganz offiziell aufgenommen werden. Auch wenn in einem solchen Fall keine große Chance besteht den Täter zu fassen. Sollte dies wieder erwartend natürlich dennoch geschehen, so ist dieser in der Bring-Pflicht und muss für die Reparatur des Schadens aufkommen. In jedem anderen Fall bleibt einem zumindest das Gutachten der Polizei als Vorlage bei der Versicherung. Diese wird bei einem unbekannten Täter zahlen. Allerdings nur dann, wenn eine Kaskoversicherung vorhanden ist. Bei einer Vollkaskoversicherung sollten gar keine Probleme bei der Regulierung auftreten. Sollte nur eine Teilkaskoversicherung vorhanden sein, so wird diese, sofern ein Parkschädenschutz mit in die Police aufgenommen wurde, ebenfalls für die entstandenen Schäden aufkommen. Bei der Teilkasko gibt es allerdings meist einen Selbstbehalt von 50,- € oder mehr. Der Halter des Wagens sollte sich außerdem darüber im Klaren sein, dass er bei einer Regulierung über die eigene Kfz-Versicherung hoch gestuft wird.

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder